raumdeuter GbR – Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand Juli 2013)
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der raumdeuter GbR und dem Auftraggeber liegen ausschließlich die folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde:
1. Leistungen von raumdeuter
a. Der Auftraggeber unterstützt raumdeuter bei den zu erstellenden Planungen. Dazu gehören insbesondere: Übermittlung von Informationen, Mitteilung
von eigenen Vorstellungen und Wünschen, eindeutige und zeitnahe Mitteilung von veränderten Voraussetzungen, Korrektur von Gesprächsprotokollen.
b. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, verpflichtet sich raumdeuter dazu, eine Planung zu erstellen. Weitere Entwürfe, eine abweichende
Darstellung (wie z.B. 3D) oder mehrere Varianten sind nur geschuldet, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Nachträgliche Änderungen
der Planung sind, wenn sie nicht vertraglich vereinbart wurden, gesondert zu vergüten.
c. Maße und andere Angaben über die Beschaffenheit der Räume, die raumdeuter dem Auftraggeber liefert, sind nur zur persönlichen Nutzung durch den Auftraggeber bestimmt. Soweit der Auftraggeber für die Gestaltung der Räume Dritte mit der Durchführung der Baumaßnahme beauftragt,
dürfen die Maße und Angaben nicht als verbindliche Informationen weitergeben werden. Der Auftraggeber muss die von ihm beauftragten
Dritten dazu anhalten, eigene Aufmaße zu nehmen.
d. raumdeuter gewährt dem Auftraggeber Einblick in früher gefertigte projektbezogene Unterlagen und erläutert den Umfang der Planung, die Gegenstand
des Angebots und Auftrags ist.
2. Zahlung / Rechnung / Verzug
a. Die Vergütung bestimmt sich nach dem Angebot von raumdeuter. Betragen die anrechenbaren Kosten mehr als 25.565,00 €, so berechnet sich das Honorar nach der HOAI.
b. Die Vergütung wird fällig, wenn raumdeuter die Leistung vertragsgemäß erbracht und dem Auftraggeber eine prüffähige Schlussrechnung erteilt hat.
c. Die Vergütung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen (bei Verbrauchern: 30 Tage) nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Danach kommt der Auftraggeber
in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Zu Abzügen (z.B. Skonto) ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
d. raumdeuter ist berechtigt, angemessene Vorschüsse, Abschlags- oder Teilzahlungen zu verlangen. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung von Vorschüssen, Abschlags- oder Teilzahlungen länger als 7 Tage in Verzug, so ist raumdeuter zur Zurückhaltung weiterer Leistungen berechtigt. Dies gilt auch in dem Fall, dass der Auftraggeber Insolvenz anmeldet oder in Vermögensverfall gerät. e. Bei Zahlungsverzug ist raumdeuter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
3. Gewährleistung / Haftung (begrenzt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz)
a. Die Gewährleistung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 631ff. BGB). Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen.
Ist das Werk mangelhaft, so muss der Auftraggeber raumdeuter zunächst die Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Es liegt im Ermessen von raumdeuter, ob sie eine neue Planung erstellen oder die ursprüngliche Planung korrigieren. raumdeuter kann die Nacherfüllung verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten (z.B. Zeitaufwand) verbunden ist.
b. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die Planungen von raumdeuter auch nach Klärung aller Wünsche des Auftraggebers letztlich auf den Vorstellungen
der Mitarbeiter von raumdeuter beruhen. Da ästhetisches Empfinden einer objektiven Beurteilung nicht zugänglich ist, sind hinsichtlich der gestalterischen Leistung Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Entwurfsarbeiten sind – ungeachtet dessen, ob sie dem Auftraggeber gefallen – zu vergüten.
c. raumdeuter übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Auftraggeber gelieferte Maße, Baupläne, Zeichnungen oder sonstige Angaben. raumdeuter haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte die von raumdeuter ermittelnden Maße oder sonstige Angaben verwendet.
d. Die Haftung von raumdeuter für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
4. Haftpflichtversicherung
raumdeuter verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Verlangen eine Berufshaftpflichtversicherung durch eine Kopie nachzuweisen. Die Deckungssumme
dieser Versicherung beträgt für Personenschäden mindestens 1.500.000 € und für Sachschäden 500.000 €. Der Auftraggeber ist berechtigt, für das Projekt eine Versicherung mit einer höheren Deckungssumme zu verlangen. Die Kosten einer solchen Versicherung trägt der Auftraggeber.
5. Kündigung / vorzeitige Beendigung des Vertrages
a. Die Kündigung des Vertrages muss schriftlich erfolgen.
b. Bei einer freien Kündigung des Vertrages nach § 649 BGB steht raumdeuter das vereinbarte Honorar für die beauftragten Leistungen zu. Der Auftragnehmer
muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
6. Urheber- und Nutzungsrecht
a. raumdeuter behält sich an allen Leistungen das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung vor.
b. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, behält sich raumdeuter alle Nutzungs- und Urheberrechte an den gefertigten Unterlagen (u.a. Pläne, Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Daten) vor. Der Auftraggeber ist ausschließlich berechtigt, die Leistungen von raumdeuter nur für das im Vertrag vereinbarte Vorhaben zu verwenden. Weitergehende Nutzungsrechte des Auftraggebers müssen schriftlich vereinbart werden.
c. Die von diesem Vertrag nicht gedeckte Verwendung der Pläne bzw. der Nachbau bedarf der schriftlichen Genehmigung von Raumdeuter. Der Auftraggeber darf die Planung und Ausführung nicht ohne Zustimmung von raumdeuter ändern.
d. raumdeuter ist berechtigt, auch nach Beendigung des Auftrags das Bauwerk in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu betreten, um Aufnahmen zu fertigen und für eigene Werbezwecke zu nutzen.
e. raumdeuter steht das Recht zu, auf den Planungsunterlagen, am Bauwerk oder in der baulichen Anlage während der Bauzeit namentlich genannt zu
werden. Der Auftraggeber ist zur Veröffentlichung des von raumdeuter geplanten Werks nur unter Namensangabe des Auftragnehmers berechtigt.
raumdeuter ist berechtigt, einer Nutzung, Veröffentlichung oder sonstige Bekanntmachung des Werks unter Verwendung des Namens „raumdeuter“ zu widersprechen und eine Unterlassung zu verlangen.
f. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass seine Angaben, Informationen, Daten nicht gegen Rechte Dritter (z.B. Urheberrecht, Warenzeichen, Namensrechte, Firmenrechte) verstoßen. raumdeuter prüft diese Angaben des Auftraggebers nicht. Der Auftraggeber stellt raumdeuter von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Eine Haftung von raumdeuter wird – auch für mittelbare Schäden – ausgeschlossen.
7. Datenschutz
a. raumdeuter erhebt, verwendet und speichert personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. raumdeuter verpflichtet sich, nur diejenigen Daten zu erheben und zu speichern, die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind.
b. Die Daten werden von raumdeuter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist aus gesetzlichen Gründen notwendig oder der Auftraggeber hat sich damit einverstanden erklärt. Der Auftraggeber hat das Recht, ein Einverständnis jederzeit zu widerrufen.
8. Änderungen des Vertrages (Schriftform)
Änderungen des Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden, sofern keine andere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
9. Gerichtsstand und Rechtswahl
a. Soweit beide Parteien Kaufleute sind, gilt als Gerichtsstand Berlin.
b. Die Parteien vereinbaren, dass auf ihre Rechtsbeziehungen das deutsche Recht anzuwenden ist.