I wie Innenarchitekt*in

I wie Innenarchitektin

“Innenarchitekt*in” – das geht leicht von den Lippen und man versteht recht gut, was sich dahinter verbirgt.
Trotzdem oder gerade deshalb müssen wir Kund*innen oder der Presse immer wieder erläutern, dass der Berufsbegriff geschützt ist. Auch bei uns im Büro ist nicht jeder bzw. jede “Innenarchitekt*in”. Denn nur, wer Mitglied der Architektenkammer ist, darf sich so nennen.

Mitglieder der Architektenkammer müssen eine bestimmte Berufserfahrung sowie regelmäßige Fortbildungen nachweisen und bekommen das Bauvorlagerecht, also die Erlaubnis, Bauanträge und Nutzungsänderungen einzureichen. So wird garantiert, dass die geschützte Berufsbezeichnung für eine gute Ausbildung, für Erfahrung und Qualität steht.

Natürlich heißt das nicht per se, dass nicht auch Diplom-Ingenieurinnen der Fachrichtung Innenarchitektur, Bachelor (Innenarchitektur), Interior Designerinnen, Home Stager oder Raumplaner gute Arbeit machen. Trotzdem bietet der Titel Sicherheit beim Bau und vermeidet Etikettenschwindel zum Vorteil der Auftragnehmer*innen. ☝

Welche Erfahrung habt Ihr mit Titeln, Planern und Planerinnen, Berufserfahrung und Qualitätskontrolle?

Aktuelles

Das Bad für alle – Barrierefreiheit attraktiv umgesetzt

Wieviel Planung und Ideen in einem attraktiven und praktischen Bad stecken können und wie man Barrierefreiheit auch im Altbau umsetzen kann .....

Warum wird ein Gebäude unter Schutz gestellt?

Kulturdenkmale sind nicht nur alte Schlösser und Burgen, auch Wohnhäuser und Industriebauten der Moderne können unter Schutz stehen, wenn sie von besonderer Bedeutung sind....

Denkmalschutz und Herausforderungen

Der Denkmalschutz, wie überhaupt das Bauen im historischen Bestand, steht immer wieder vor großen Herausforderungen. Diese lassen sich grob in drei Kategorien gliedern: ....