Umnutzungsantag und Bauantrag für Gastronomie Berlin

Umnutzungsantrag & Bauantrag

Sie wollen ein Café oder einen Imbiss in Räumen eröffnen, in denen vorher keine Gastronomie war, sondern ein Büro, ein Modegeschäft oder ein Waschsalon? Oder Sie haben die Aufforderung erhalten, einen Umnutzungsantrag zu stellen, weil der Vormieter sein gastronomisches Gewerbe nicht hat genehmigen lassen? Oder Sie ziehen in einen Neubau und laut Mietvertrag müssen Sie sich um die Genehmigung für Ihr Vorhaben selbst kümmern?

Bei einer neuen Nutzung von Räumen für Bewirtungszwecke sind verschiedene Dinge zu beachten:
Sitzplatzanzahl, Art der Speisen und Getränke, Stellplätze für Fahrräder, Abluft und Fettabscheider, Rettungswege und Brandschutzbestimmungen, Anzahl der WCs und ggf. barrierefreier Zugang. Sie benötigen einen professionellen Grundriss, einen Schnitt, manchmal eine Fassadenansicht.
Wir erstellen gern für Sie den Umnutzungsantrag für das Bauamt  in Berlin oder auch in Brandenburg.  Rufen Sie uns einfach an.

Was ist für einen Umnutzungsantrag nötig?

Ähnlich wie beim Bauantrag sind auch bei einer Umnutzung verschiedene Formalien einzuhalten und Unterlagen beim Bauamt vorzulegen. Anbei eine Liste der fast immer benötigten Unterlagen:

  1. Bemaßte und möblierte Grundrisse und Schnitte: Aus diesen wird ersichtlich, ob alle wichtigen Vorgaben eingehalten werden. Sollte Ihnen kein Grundriss vorliegen, kann dieser auch von uns erstellt werden.
  2. Baubeschreibung: Je nach Bundesland gibt es dafür Vordrucke oder nicht. Es geht um eine Beschreibung der wichtigsten Baumaßnahmen, aber auch um Informationen zu Feuerstätten oder ähnlichem.
  3. Betriebsbeschreibung: Die Betriebsbeschreibung gibt Auskunft über die geplanten Öffnungszeiten, Art der Speisen und Getränke, aber auch die Anzahl der geplanten Mitarbeiter. Die Betriebsbeschreibung ist vom Betreiber zu erstellen, aber wir helfen gern bei der Abfassung.
  4. Stellplatznachweis Fahrräder: Nach der Bauordnung Berlin ist für jedes Vorhaben das Platzangebot für genügend Fahrradstellplätze nachzuweisen. Die genaue Anzahl richtet sich nach der Nutzung, der Fläche oder auch der Anzahl der Sitzplätze in der Gastronomie.
  5. Angaben zur Barrierefreiheit: Auch dies ist eine Vorgabe der Bauordnung Berlin. In der Gastronomie ist ab einer bestimmten Anzahl von Sitzplätzen z.B. ein barrierefreies WC nötig. Aber auch ein barrierefreier Zugang ist für öffentliche Nutzungen vorgeschrieben. Wir helfen gern bei der Planung und Umsetzung.
  6. Brandschutznachweis: Für alle Bauvorhaben ist ein Brandschutznachweis zu erstellen. Dort sind z.B. die Rettungswege dargestellt und die Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz erläutert. Für kleinere Bauvorhaben können wir den Brandschutznachweis erstellen, für umfangreichere Vorhaben wird ein erfahrener Brandschutzsachverständiger benötigt, den wir gern vermitteln.
  7. Weitere mögliche Anträge oder Formalien: Je nach Bauvorhaben können weitere Dinge nötig sein. So ist bei Gebäuden mit Denkmalschutz die Abstimmung mit dem Denkmalamt Voraussetzung. Werbeanlagen an der Fassade benötigen je nach Größe oder Standort eine gesonderte Genehmigung usw.

    Ein Umnutzungsantrag ist wie der Bauantrag beim Bauamt einzureichen. In Berlin sind dazu die jeweiligen Bauämter der Bezirke zuständig. Mitunter kann man schon auf der Webseite der Bauämter die zuständig Person ermitteln. Eine telefonische Kontaktaufnahme ist oft sinnvoll zur Klärung möglicher Verfahrensfragen.

Wann ist kein Umnutzungsantrag nötig?

Verfahrensfrei ist die Änderung der Nutzung von Anlagen immer dann, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen als für die bisherige in Betracht kommen.

Wir unterstützen Sie beim Umnutzungsantrag oder auch beim Bauantrag für Ihre Gastronomie und andere Gewerbe.

Als eingetragene Innenarchitekten in der Architektenkammer Berlin haben wir dafür das Bauvorlagerecht. Ein Architekturbüro (Hochbau) ist dafür nicht nötig. Mit unserer Erfahrung aus mehreren Verfahren und unserem Netzwerk an Brandschutz- und Statikfachleuten ist Ihr Vorhaben in guten Händen.Wir erstellen die notwendigen Zeichnungen, eine Baubeschreibung und unterstützen Sie beim Ausfüllen der Formulare und bei der Formulierung der Betriebsbeschreibung.

Sehr kompetente Beratung. Immer zuverlässig und freundlich. Bauantrag super betreut. Werden alle neuen Projekte mit diesem Unternehmen durchführen.” V. Spieß, Wen Cheng Hand pulled Noodles auf Google, 2022

Fragen Sie uns gern an! Schreiben Sie eine E-Mail an: antrag@raumdeuter.de

>>>Landesbauordnung für das Land Berlin