Warum wird ein Gebäude unter Schutz gestellt?

Warum wird eine Gebäude unter Denkmalschutz gestellt

Kulturdenkmale sind nicht nur alte Schlösser und Burgen, auch Wohnhäuser und Industriebauten der Moderne können unter Schutz stehen, wenn sie von besonderer Bedeutung sind.

Es gibt vier Bedeutungskategorien von Denkmalen:

1. Historische Bedeutung: Fand an diesem Ort ein besonderes Ereignis statt oder lebte hier eine bedeutende Person?

2. Künstlerische Bedeutung: Ist das Denkmal in einer besonderen künstlerischen Form gestaltet oder stammt es von einem besonderen Architekt*in, Künstlerin*in oder Auftraggeber*in?

3. Wissenschaftliche Bedeutung: Stellt das Denkmal einen technischen oder historischen Entwicklungsschritt dar?

4. Städtebauliche Bedeutung: Steht das Denkmal in einem besonderen stadträumlichen Zusammenhang?

Es geht also nicht nur um die Schönheit eines Objektes, sondern auch um seinen dokumentarischen Wert.

 

Aktuelles

Wegbegleitung

Zugegeben, wir genießen es, Projekte zu bearbeiten, die unserer Erfahrung und unserem Schwerpunkt entsprechen. Hier kann unser Wissensschatz und die erprobte Routine Freiraum geben für kreative Schlenker, gleichzeitig ruht der Prozess auf einem stabilen Fundament. Unsere Kund*innen fühlen sich gut aufgehoben.

Architektur im Film: Die Böhms

In der Programmreihe "Architektur im Film" der Architektenkammer Berlin ging es am letzten Donnerstag, dem 19.5.2022, um den Film "Die Böhms".

K wie Kunststein

Kunststein ist ein Sammelbegriff für künstlich hergestellte Steinersatzprodukte, die zement- oder harzgebunden sind und oft Quarz enthalten sowie Gesteinsmehle, Sand und Kies.

Klimafreundlich ins Büro

Jetzt ist das letzte Puzzlestück eingefügt. Schon seit langem kommen wir alle mit den Öffentlichen, mit dem Rad oder mit elektrischem Car-Sharing zur Arbeit und zu den Kunden. ...

I wie Innenarchitekt*in

"Innenarchitekt*in" - das geht leicht von den Lippen und man versteht recht gut, was sich dahinter verbirgt. Trotzdem oder gerade deshalb müssen wir Kund*innen oder der Presse immer wieder erläutern, dass der Berufsbegriff geschützt ist. Auch bei uns im Büro ist nicht jeder bzw. jede "Innenarchitekt*in". Denn nur, wer Mitglied der Architektenkammer ist, darf sich so nennen.